Dieses Informationsdossier ist ein Wichtiger Bestandteil der Kita Erdmännli. Wir bitten Sie es aufmerksam durchzulesen und einzuhalten.
1. Einleitung
Das Betriebsreglement gibt Auskunft über die Kita Erdmännli. Es orientiert interessierte Eltern über Grundsätze, Tagesablauf, Personal, Tarife usw.
2. Sinn und Zweck
In der Kita Erdmännli werden Kinder ab 3 Monaten bis zum Kindergarten betreut. Die Kinder haben die Möglichkeit mit anderen Kindern zu spielen oder sich alleine zu entfalten. Die Erzieherinnen achten auf eine angemessene Förderung des einzelnen Kindes.
Diese familienergänzende Tagesbetreuung steht allen Kindern offen.
3. Ziele und Grundsätze
Die Kindertagesstätte hat zum Ziel, den Kindern einen Rahmen zu bieten, in dem Sie sich ihren Bedürfnissen entsprechend entfalten und entwickeln können.
Die Kinder dürfen sich frei bewegen, lernen jedoch auch, sich an Regeln zu halten und mit Grenzen umzugehen.
Die Kinder entdecken mit allen Sinnen ihre Umwelt.
Das Kind darf entdecken, ausprobieren, beobachten und täglich erfreuliches Erleben.
Die Kinder werden in ihrer Persönlichkeit gestärkt, indem ihre Stärken und Schwächen ernst genommen werden.
Die Kinder werden in ihrer Selbständigkeit unterstützt und bekommen genügend Raum um eigene Erfahrungen zu machen.
Die Kinder werden in ihrem Sozialverhalten unterstützt und lernen sich gegenseitig zu respektieren und ernst zu nehmen.
Die Kita Erdmännli arbeitet nicht nach einer spezifischen Pädagogik.
Im Zentrum stehen die Kinder mit allen Sinnen. Details sind im pädagogischen Konzept verankert.
4. Betriebsbewilligung
Wir verfügen über eine Betriebsbewilligung seit 01.10.2015 (Wettingen) / seit 01.03.2018 (Zürich)
5. Trägerschaft und Standortleitung
Träger der Kita ist die Kita Erdmännli GmbH.
Die Kindertagesstätte wird von einer ausgebildeten Kita Leiterin geführt.
6. Personal
Alle Mitarbeitenden verfügen über eine ihrer Funktion entsprechende Ausbildung.
6.1 Organigramm bezüglich pädagogischer Fachkompetenz
7. Öffnungszeiten
Die Kindertagesstätte ist von Montag bis Freitag von 07:00- 18:30 (19:00 in Zürich) geöffnet. Zwischen
Weihnachten/ Neujahr ist die Kindertagesstätte jeweils geschlossen sowie an gesetzlichen Feiertage.
8.Tagesablauf
07:00 Uhr- 09:00 Uhr Eintreffen der Kinder, freies spielen
07:30 Uhr- 08:00 Uhr Frühstück für die Anwesenden Kinder
09:00 Uhr gemeinsamer Morgenkreis mit Begrüssung und singen
09:15 Uhr gemeinsames Znüni essen
09:45 Uhr- 11:30 Uhr finden Aktivitäten, Spaziergänge, basteln, spielen u.v.m
11:45 Uhr- 12:30 Uhr gemeinsames Mittagessen
12:45 Uhr- 14:30 Uhr Die Kinder gehen schlafen oder dürfen ruhig spielen.
14:30 Uhr- 16:00 Uhr finden Aktivitäten, Spaziergänge, basteln, spielen u.v.m
16:00 Uhr- 16:30 Uhr gemeinsames Zvieri essen
16:30 Uhr- 18:30 Uhr abholen der Kinder, freies spielen
· Die Kita Erdmännli geht täglich bei jeder Witterung ins Freie.
· Die Kita Erdmännli geht 1x wöchentlich für einen halben oder ganzen Tag in den Wald
9. Kindergruppe
Die Kinder werden in Gruppen betreut je nach Alter. Durch das Zusammenleben der verschiedenen Altersgruppen, lernen die „Kleinen von den Grossen“ und die „Grossen lernen den Umgang mit den Kleinen“. Genaueres ist im pädagogischen Konzept verankert.
In Wettingen hat die tägliche Kindergruppe: - 7 Säuglinge/Kleinstkinder von 3 Monate bis 18 Monate
- 7 Säuglinge/Kleinstkinder 3 Monate bis 2 Jahre (ab Frühling 2022)
- 12 Kleinkinder ab 19 Monate bis 3 Jahre
- 10 Kinder 3 Jahre bis zum Kindergarteneintritt.
In Zürich hat die tägliche Kindergruppe: - 7 Säuglinge/Kleinstkinder von 3 Monate bis 18 Monate
- 7 Säuglinge/Kleinstkinder 3 Monate bis 2 Jahre
- 10 Kinder von 19 Monate bis 3 Jahre
- 10 Kinder von 19 Monate bis 3 Jahre
- 16 Vorkindergartenkinder 3-5 Jahre (ab August 2021)
10. Anwesenheit/ Abwesenheit
Um den Kindern die Möglichkeit zu geben, Vertrauen und Geborgenheit in einer Gruppe zu erfahren, gelten verbindliche Wochentage.
Die Kinder werden definitiv für eine bestimmte Anzahl Tage angemeldet. Ein Abtausch von einzelnen Tagen oder Halb-Tagen ist nach vorgängiger Absprache mit der Kita-Leitung möglich.
Die Eltern verpflichten sich, die einmal gewählten Betreuungszeiten während eines Monats einzuhalten. Jede Veränderung muss mit der Kita-Leitung abgesprochen werden. Es steht der Kita-Leitung jedoch frei, den Abtausch ohne Begründung abzulehnen.
Absenzen sind dem Betreuungsteam so rasch wie möglich zu melden. Im Krankheitsfall des betreffenden Tages bitte bis 09:00 Uhr in der Kita abmelden.
Die Eltern sind für das Bringen und Abholen der Kinder innerhalb der Öffnungszeiten verantwortlich. Wird das Kind von einer Drittperson gebracht oder abgeholt, so muss das Kita Personal im Voraus durch die Eltern informiert werden.
11. Aufnahmebedingungen
Es werden Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Schuleintritt aufgenommen. Die minimale Aufenthaltsdauer pro Woche beträgt 1 Tag. Interessierte Eltern füllen das Anmeldeformular der Kita Erdmännli aus und senden es an info@erdmaennli.ch
Bei eingeschränktem Platzangebot wird eine Warteliste geführt oder die Leitung trifft eine Vorauswahl. Besichtigungen und Erstgespräche mit den Eltern werden von der Kita-Leitung durchgeführt.
12. Eingewöhnung
Die Eingewöhnungszeit ist für das Kind, die Eltern und das Personal außerordentlich wichtig. Das erste Treffen dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Anschließend kommt das Kind während weiteren 5 Tagen stundenweise in die Kita:
1.Tag 2-3 Stunden mit einem Elternteil
2.Tag 2-3 Stunden mit einem Elternteil
3.Tag 2-3 Stunden mit einem Elternteil
4.Tag 2-3 Stunden alleine
5.Tag 3-4 Std. alleine mit Mittagessen
6. Tag 4 Stunden mit Mittagessen und Schlafen
7. Tag verkürzter ganzer Tag
Die aufgeführte Eingewöhnung wird individuell auf das Kind und deren Eltern abgestimmt. Details siehe unser Merkblatt „Eingewöhnung“.
13. Kleidung, eigene Spielsachen, Esswaren
Die Kinder sollen der Witterung entsprechend bequeme Kleider tragen. Eigene Ersatzkleider + Hausschuhe sollten stets in der Kita zu Verfügung stehen wie auch Gummistiefel, Regenschutz und für Flaschenkinder die entsprechende Nahrung. Kuscheltiere und Nuggi darf das Kind selbstverständlich mitbringen. Für Spielsachen, die in die Kita mitgebracht werden, kann keine Verantwortung übernommen werden.
In der Kita Erdmännli erhalten die Kinder folgende Mahlzeiten:
· Frühstück, sofern sie vor 08:00 Uhr in die Kita kommen,
· Znüni,
· Mittagessen,
· Zvieri
· Abendsnack
Früchte und Gemüse, wie auch Wasser und ungesüssten Tee, stehen immer zur Verfügung.
14. Krankheit
Bei Krankheit oder Unfall kann das Kind nicht in die Kita gebracht werden. Bei Erkrankung des Kindes in der Kita werden die Eltern sofort benachrichtigt. Beachten Sie unser Merkblatt „Ihr krankes Kind und die Kita“.
Allergien und andere Empfindlichkeiten sollen beim Eintritt besprochen werden. Ebenso soll die Kita-Leitung über ansteckende Krankheiten in der Familie orientiert werden.
15. Versicherung
Die Eltern sind für die Kranken- und Unfallversicherung des Kindes verantwortlich. Die Kita verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche auch die Kinder mit einschließt während derer Aufenthalt in unserer Kita.
16. Kündigung
Der Betreuungsplatz kann durch die Eltern oder durch die Kita mit einer Frist von zwei Monaten auf Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sollten sich Kind oder Eltern nicht an die Regeln und Weisungen der Kita halten, kann nach erfolgter schriftlicher Verwarnung der Vertrag durch die Kita ohne Kündigungsfrist per sofort aufgelöst werden. Sollten die Eltern mit der Zahlung von Beiträgen oder Depot in einem Kalenderjahr zwei Mal oder mehr in Verzug geraten sein, kann die Kita den Vertrag ohne Kündigungsfrist und ohne schriftliche Vorankündigung oder Mahnung per sofort auflösen. (Details mit AGB’s sind im Betreuungsvertrag enthalten)
17. Hygiene und Sicherheit
Die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene werden regelmäßig durch das Lebensmittelinspektorat überprüft. Für die Sicherheit der Kinder werden Maßnahmen getroffen wie: Sicherheitstörli, Sicherheitsschlösser an den Fenstern, geschützte Steckdosen. Wir verfügen über ein Hygiene- und Notfallkonzept.
18. Nicht subventionierte Elterntarife
Die aktuellen Tarife entnehmen Sie bitte auf unserer Homepage www.erdmaennli.ch unter Tarife
19. Subventionierte Elterntarife und Regelungen
Eltern aus den Gemeinden Wettingen, Baden, Ennetbaden und Obersiggenthal haben die Möglichkeit Subventionen für die Kinderbetreuung zu beantragen. Ob Sie aufgrund Ihres steuerbaren Einkommens und Vermögens Anspruch auf Subventionen haben, können Sie auf dem Tarifrechner unter www.krippenpool.ch berechnen. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine provisorische Berechnung handelt.
Säuglingsplätze werden alle bis zum Maximaltarif subventioniert.
Zusatztage und Stunden werden nicht subventioniert.
20. Zahlungsregelung
Die Kosten für die vereinbarten Betreuungstage sind monatlich im Voraus am 1. des Monats mittels Rechnung zu bezahlen. Eventuelle zusätzliche Tage werden im Nachhinein verrechnet. Sollten die Eltern mit der Zahlung von Beiträgen oder Depot in einem Kalenderjahr zwei Mal oder mehr in Verzug geraten sein, kann die Kita den Vertrag ohne Kündigungsfrist und ohne schriftliche Vorankündigung oder Mahnung per sofort auflösen.
Bei Vertragsunterzeichnung wird ein Depot hinterlegt. Der Betrag ist eine Betreuungswoche. Dies wird nach der Eingewöhnungszeit bei der ersten Rechnung gut geschrieben.
Bei plötzlicher Absage des Betreuungsplatzes trotz Vertragsunterzeichnung, erlischt die Rückerstattung auf das Depot.
21. Finanzen
Die Ausgaben des Kitabetriebes werden gedeckt durch:
· Betreuungstaxen
· Spenden